HAUSORDNUNG DER BERUFSSCHULE WELS 1
Unter Bedachtnahme auf den § 44 bzw. § 64 des Schulunterrichtsgesetzes hat der Schulgemeinschaftsausschuss der Berufsschule Wels 1 folgende Hausordnung beschlossen:
Die Schule ist ein Ort der Begegnung von Schüler/innen und Lehrer/innen sowie anderen Erwachsenen (Eltern, Lehrberechtigte und Bedienstete) und soll nicht nur der Wissensvermittlung, sondern auch der Persönlichkeitsbildung dienen.
Dafür ist Voraussetzung:
- Wir sind höflich zueinander und respektieren das Recht auf eigene Meinung.
- Wir achten auf Sauberkeit in allen unseren Wirkungsbereichen
- Pünktlichkeit ist für einen reibungslosen Tagesablauf notwendig.
Besondere Bestimmungen:
- Die Benützung von Mobiltelefonen ist grundsätzlich während des Unterrichtes nicht gestattet. In dieser Zeit sind Handys ausgeschaltet in der Handygarage aufzubewahren.
- Hausschuhe müssen eine feste, nicht abfärbende Sohle haben. Sportschuhe sind nicht als Hausschuhe zu verwenden.
- Beschädigungen aller Art sind sofort dem/der Lehrer/in bzw. der Direktion zu melden. Mutwillige Beschädigungen der Einrichtung und Verunreinigungen können zu Schadenersatz verpflichten.
- Im Schulgebäude sowie in der gesamten Schulliegenschaft besteht absolutes Rauchverbot, auch für Shishas, E-Zigaretten und jede andere Art von Tabak- und Rauchwaren (Erlass A 3 – 89/2-18 „ Nichtraucherschutz an Schulen“). Nikotinbeutel in jeglicher Form sind ebenfalls ausnahmslos verboten.
- Das Verlassen des Schulareals während der stundenplanmäßigen Unterrichtszeit sowie in der Vormittags- und Nachmittagspause ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Direktion gestattet.
- Der Genuss von alkoholischen Getränken ist im gesamten Schulbereich sowie bei allen Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen (auch außerhalb der Schule) verboten.
- Werbung für schulfremde Zwecke im Schulbereich ist verboten. Jede Veröffentlichung an der Anschlagtafel bedarf der vorhergehenden Bewilligung durch die Direktion.
- Straßenbekleidung und Straßenschuhe sind im Spind im Kellergeschoß aufzubewahren. Der Schrank ist mit einem mitgebrachten Zahlen-Vorhangschloss zu versperren.
- Ein Wechsel vom Schulareal Linzer Straße in das Internat sowie den angeschlossenen Werkstätten in der Hans-Sachs-Straße und retour darf aus Sicherheitsgründen nur durch die Straßenunterführung erfolgen.
- Freigabe von Unterrichtszeit.
Bis zu einem Tag durch die Klassenvorständin/den Klassenvorstand:
- Zeitbestätigung, aber kein Antragsformular notwendig
Stellung, Ladung zum Gericht, ärztliche Untersuchungen, Beerdigung etc
- Ansuchen mit Antragsformular (erhältlich: Website, Klassenvorstand, Sekretariat)
Ansuchen sind zeitgerecht, mindestens 2 Tage vor dem Termin, dem Klassenvorstand mit schriftlichem
Einverständnis der betroffenen Klassenlehrer und der/des Lehrberechtigten vorzulegen.
Bis zu zwei Tagen durch den Leiter der Berufsschule:
- Ansuchen müssen mit einem Antragsformular (erhältlich: Website, Klassenvorstand) mindestens 3 Tage vor
der möglichen Freistellung in der Direktion mit schriftlichem Einverstzändnis der betroffenen Klassenlehrer,
der/des Erziehungsberechtigten und der/des Lehrberechtigten abgegeben werden.
David Breitwieser, BEd, Akad. SM
Berufsschuldirektor