HAUSORDNUNG DER BERUFSSCHULE WELS 1

Unter Bedachtnahme auf den § 44 bzw. § 64 des Schulunterrichtsgesetzes hat der Schulgemeinschaftsausschuss der Berufsschule Wels 1 folgende Hausordnung beschlossen:

Die Schule ist ein Ort der Begegnung von Schüler/innen und Lehrer/innen sowie anderen Erwachsenen (Eltern, Lehrberechtigte und Bedienstete) und soll nicht nur der Wissensvermittlung, sondern auch der Persönlichkeitsbildung dienen.
 

Dafür ist Voraussetzung:

  • Wir sind höflich zueinander und respektieren das Recht auf eigene Meinung.
  • Wir achten auf Sauberkeit in allen unseren Wirkungsbereichen
  • Pünktlichkeit ist für einen reibungslosen Tagesablauf notwendig.

Besondere Bestimmungen:

  1. Die Benützung von Mobiltelefonen ist grundsätzlich während des Unterrichtes nicht gestattet. In dieser Zeit sind Handys ausgeschaltet in der Handygarage aufzubewahren.
  2. Hausschuhe müssen eine feste, nicht abfärbende Sohle haben. Sportschuhe sind nicht als Hausschuhe zu verwenden.
  3. Beschädigungen aller Art sind sofort dem/der Lehrer/in bzw. der Direktion zu melden. Mutwillige Beschädigungen der Einrichtung und Verunreinigungen können zu Schadenersatz verpflichten.
  4. Im Schulgebäude sowie in der gesamten Schulliegenschaft besteht absolutes Rauchverbot, auch für Shishas, E-Zigaretten und jede andere Art von Tabak- und Rauchwaren (Erlass A 3 – 89/2-18 „ Nichtraucherschutz an Schulen“). Nikotinbeutel in jeglicher Form sind ebenfalls ausnahmslos verboten.
  5. Das Verlassen des Schulareals während der stundenplanmäßigen Unterrichtszeit sowie in der Vormittags- und Nachmittagspause ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Direktion gestattet.
  6. Der Genuss von alkoholischen Getränken ist im gesamten Schulbereich sowie bei allen Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen (auch außerhalb der Schule) verboten.
  7. Werbung für schulfremde Zwecke im Schulbereich ist verboten. Jede Veröffentlichung an der Anschlagtafel bedarf der vorhergehenden Bewilligung durch die Direktion.
  8. Straßenbekleidung und Straßenschuhe sind im Spind im Kellergeschoß aufzubewahren. Der Schrank ist mit einem mitgebrachten Zahlen-Vorhangschloss zu versperren.
  9. Ein Wechsel vom Schulareal Linzer Straße in das Internat sowie den angeschlossenen Werkstätten in der Hans-Sachs-Straße und retour darf aus Sicherheitsgründen nur durch die Straßenunterführung erfolgen.
  10. Freigabe von Unterrichtszeit.
    Bis zu einem Tag durch die Klassenvorständin/den Klassenvorstand:
    - Zeitbestätigung, aber kein Antragsformular notwendig
       Stellung, Ladung zum Gericht, ärztliche Untersuchungen, Beerdigung etc
    - Ansuchen mit Antragsformular (erhältlich: Website, Klassenvorstand, Sekretariat)
       Ansuchen sind zeitgerecht, mindestens 2 Tage vor dem Termin, dem Klassenvorstand mit schriftlichem
       Einverständnis der betroffenen Klassenlehrer und der/des Lehrberechtigten vorzulegen.
    Bis zu zwei Tagen durch den Leiter der Berufsschule:
    - Ansuchen müssen mit einem Antragsformular (erhältlich: Website, Klassenvorstand) mindestens 3 Tage vor
      der möglichen Freistellung in der Direktion mit schriftlichem Einverstzändnis der betroffenen Klassenlehrer,
      der/des Erziehungsberechtigten und der/des Lehrberechtigten abgegeben werden.

David Breitwieser, BEd, Akad. SM

Berufsschuldirektor